Die deutsche Strafprozessordnung erlaubt nicht nur Rechtsanwälten, sondern auch Rechtslehrern an deutschen Hochschulen mit der Befähigung zum Richteramt als Strafverteidiger aufzutreten (§ 138 Absatz 1 StPO). Tätig bin ich bundesweit in allen strafrechtlich relevanten Bereichen, etwa bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten oder bei Betäubungsmitteldelikten. Zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit gehören auch
- das Wirtschaftsstrafrecht, inkl. Steuer- und Kapitalmarktstrafrecht (siehe dazu etwa https://www.juve.de/verfahren/ermittlungen-gegen-conti-noerr-in-der-kritik/),
- das Medizin- und Sexualstrafrecht,
- das Sportstrafrecht (insb. Anti-Doping-Gesetz),
- das Jugendstrafrecht sowie
- das Disziplinarrecht für Beamte.
Eine Kooperation besteht mit der Strafverteidigersozietät "nbh Strafrecht - Neuhaus Brögeler Heinz" aus Dortmund (www.nbh-strafrecht.de) sowie mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Krimmel aus Landshut.